Da, wenn Du sie brauchst
TRICKSTUFF
Bremsbeläge
Die besten Bremsen der Welt helfen dir nicht, wenn der Belag nicht mithalten kann. Nimm die besten Bremsbeläge der Welt und mach auch deine Bremse besser. Für nahezu alle aktuellen Bremsen verfügbar.
Finde hier deinen passenden Bremsbelag.

Spezifikationen
- Alle Trickstuff-Beläge basieren auf organischen Belagsmischungen
- hohe Bremskraft im Trockenen und bei Nässe
- großartige Dosierbarkeit
- seit Jahren vielfacher Testsieger
- POWER: Testsieger bei Bremskraft
- STANDARD: Testsieger bei Lebensdauer
- Zwei organische Belagsmischungen: POWER, STANDARD
- schonend zur Bremsscheibe
- verschiedene Trägerplatten, je nach Einsatzbereich
- für alle gängigen Scheibenbremsen verfügbar
- POWER UVP 29,90 € inkl. 19% MWST
- STANDARD UVP 22,90 € inkl. 19% MWST
Know-How

TRICKSTUFF „POWER“
Der beste Bremsbelag, den wir je gemacht haben.
- Höchste Bremskraft (Rennbremsbelag!)
- Höchste Fadingstabilität
- Hervorragende Dosierbarkeit



Alle Trickstuff POWER-Beläge, also egal, ob POWER, POWER-PLUS oder POWER-ALU, haben die gleiche, extrem griffige Belagsmischung. Für besondere Herausforderungen bieten wir manche POWER-Beläge auf besonderen Trägerplatten an. So wird das maximale aus deiner Bremse herausgeholt:
- POWER – damit wird jeder glücklich
- POWER-PLUS mit extremer Wärmeisolation
- POWER-ALU für konsequente Gewichtsoptimierung.
POWER
- Power-Belagsmischung
- Orange lackierte Trägerplatte aus Stahl

POWER+
- Power-Belagsmischung
- Vernickelte Trägerplatte für besseres Wärmemanagment und kein Verkleben mit dem Kolben
- Innenverzahnung mit Reibmaterial
- Unten angefast für leichteres Einführen der Scheibe
- Mit i-Tüpfelchen: Bling!

POWER-A
- Power-Belagsmischung
- Trägerplatte aus Aluminium
- 10 g / Set Gewichtsvorteil gegenüber Stahlbelag
- Achtung: kritischeres Wärmemanagment, nicht für lange, extreme Abfahrten geeignet!

TRICKSTUFF „STANDARD“
Der vernünftigste Bremsbelag, den wir je gemacht haben.
- Niedrigstes Verschleiß-zu-Preis-Verhältnis. Mehr Wert fürs Geld.
- Sehr hohe Bremskraft, nass wie trocken
- Höchste Fadingstabilität
- Hervorragende Dosierbarkeit
- Zweiter Platz im Vergleichstest der „Mountainbike“ 09/2017. Nur von Trickstuff Power geschlagen.

MARKENBREMSEN MIT FREMDBELÄGEN?
Diese Frage wird uns immer wieder gestellt, und auch im onlineforen klingt sie regelmäßig durch: Kann ein Bremsenhersteller seine Haftung einschränken, wenn andere als Original-Beläge montiert sind?
Beispiel Magura: „Bei Verwendung von Belägen von Fremdanbietern kann keine Gewähr für eine zuverlässige Funktion der Bremse übernommen werden, und Sie verlieren sämtliche Haftungs- und Garantieansprüche.“
Hintergrund dieser Regelung, die sich unseres Wissens bei keinem anderen Anbieter in dieser Schärfe findet, ist die Sorge, dass bei Verwendung von Sinter-Bremsbelägen wesentlich mehr Wärme in den Bremssattel transportiert wird als bei Verwendung der von Magura vorgesehenen organischen Beläge. Diese Sorge ist berechtigt, obwohl daraus resultierende Schäden selten sind.
Dass Sinterbeläge eher zum Quietschen neigen als organische Beläge, ist ein weiterer, allerdings nicht haftungsrelevanter Nachteil.
Tritt allerdings ein Schaden an der Bremsanlage auf, der in keinem kausalen Zusammenhang mit der Wahl der Belagssorte zu bringen ist, wird ein Bremsenhersteller die Haftung nicht rechtswirksam ausschließen können.
Beispiele:
Bei einer Undichtigkeit am Bremshebel kann die gesetzliche Gewährleistung u.E. nicht mit dem Hinweis auf die Wahl falscher Beläge abgelehnt werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden am Bremshebel durch die Beläge verursacht ist.
Bei einem Versagen der Dichtungen im Bremssattel hingegen lässt sich ein solcher ursächlicher Zusammenhang leicht herstellen, und eine Ablehnung der Haftung wäre begründbar.
Selbstverständlich muss der Bremsenhersteller auch keine Haftung übernehmen, wenn der Fremdbelag an sich schadhaft ist; zum Beispiel, wenn sich das Reibmaterial von der Trägerplatte löst.
Daraus lässt sich schließen: Fremdbeläge werden zu einem Problem, wenn sie Ursache eines Bremsversagens sind. Ein anderweitig verursachtes Bremsversagen hingegen wird nicht zu einem Haftungsausschluss führen können, auch wenn Fremdbeläge im Bremssattel stecken.
Kein deutsches Gericht würde in einem solchen Fall einem Gewährleistungsausschluss zustimmen.
Bei Bremsenherstellern, die schon in der Erstausrüstung bei ein und demselben Bremsenmodell sowohl organische als auch gesinterte Bremsbeläge verwenden bzw. anbieten (zum Beispiel SRAM, Formula, Shimano, nicht jedoch Trickstuff/CLEG, nicht Magura!) kann davon ausgegangen werden, dass die Bremse thermisch für beide Belagssorten geeignet ist.
Dass Fremdbeläge darüber hinaus Grundanforderungen wie Passgenauigkeit, langzeitstabile Verbindung Reibmaterial/Trägerplatte und einen zumindest ausreichenden Reibwert aufweisen müssen, versteht sich von selbst.
Fazit: Entscheidend für die Rechtssicherheit ist, dass die vom Bremsenhersteller vorgesehene Belagsgattung eingesetzt wird. Wenn in der Erstausrüstung organische Beläge verwendet werden, sollte der Fremdbelag ebenfalls organisch sein.